Der Borchener Warenkorb

Der Borchener Warenkorb

Warum wurde der Warenkorb eingerichtet?

  • Auch in unserer Gemeinde gibt es immer mehr Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und ihr Leben und das ihrer Familien mit knappen finanziellen Mitteln meistern müssen.
  • Täglich werden in Deutschland verwertbare, aber für den Verkauf nicht mehr verwendbare Nahrungsmittel vernichtet.
  • Idee des Borchener Warenkorbes ist es, mit diesen Nahrungsmitteln die Versorgung von Familien und Einzelpersonen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, zu unterstützen.

Aufgaben des Warenkorbes

Der Borchener Warenkorb hat sich zur Aufgabe gemacht, Nahrungsmittel vor der Vernichtung zu bewahren, wenn z.B. :

  • Haltbarkeitsdaten nah sind,
  • Verpackungen beschädigt sind,
  • Überproduktionen vorliegen,
  • Platz in den Märkten benötigt wird,
  • es sich um Saisonartikel handelt.

Die Nahrungsmittel sind zum größten Teil jedoch zum baldigen Verzehr bestimmt.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer holen mit dem vereinseigenen Fahrzeug des Warenkorbes von Märkten aus Borchen und der Umgebung Waren ab, um sie dann an die Berechtigten im Warenkorb auszugeben.

Anspruchsberechtigte für den Warenkorb…

…sind alle Personen, die:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe oder
  • eine geringe Rente etc.

beziehen und nach Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse einen Einkaufs-ausweis erhalten haben. Anträge auf Ausstellung eines Einkaufsausweises können im Rathaus der Gemeinde Borchen, Zimmer 55, abgeholt werden.

Regeln bei der Ausgabe

Welche Regeln sind bei der Lebensmittelausgabe im Warenkorb zu beachten?

  • Der Warenkorb-Ausweis ist bei jedem Besuch mitzubringen (für Prüfzwecke ist auch der Personalausweis bereitzuhalten).
  • Es können nur so viele Lebensmittel ausgegeben werden, wie Spenden vorhanden sind.
  • Eingekauft werden kann nur zu den angegebenen Zeiten (entsprechende Listen werden im Warenkorb monatlich ausgegeben).
  • Die Abgabemenge richtet sich nach der auf dem Einkaufsausweis angegebenen Personenzahl.
  • Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.
  • Transportbehältnisse sind mitzubringen.
  • Für jeden Einkauf wird ein geringer Kostenbeitrag (z.Zt. 1 €) erhoben.

Mithelfen und mitmachen!

Haben Sie Lust, sich ehrenamtlich bei uns zu beteiligen?
Wir freuen uns über jede Unterstützung!
Sie können mithelfen!

  • Im Fahrdienst: Beim Abholen der Lebensmittel mit einem vereinseigenen Auto von Supermärkten und Bäckereien.
  • Im Warenkorb: Bei der Vorbereitung, Sortierung und Ausgabe der Lebensmittel an die Kunden.
  • Durch Spenden: für den Warenkorb oder für den Sozialfonds

Die Mithilfe ist so angelegt, dass keiner mit der Arbeitsleistung überfordert wird.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten auf Wunsch eine Spendenquittung.

Wer organisiert den Borchener Warenkorb?

 

 

Der Verein „Initiative Borchener für Borchener“

Der Verein wurde im Oktober 2008 gegründet. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in der Gemeinde Borchen durch

  • die Bereitstellung von zweckgebundenen Bar-Zuschüssen oder Sachzuwendungen – Sozialfonds – und
  • die Verteilung von Lebensmitteln – Borchener Warenkorb –

Der Verein hat z.Zt. 118 Mitglieder, von denen sich fast alle mit aktiver Arbeit in den Verein einbringen.
Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge; die ehrenamtliche Arbeitsleistung wird als Mitgliedsbeitrag angesehen.

Kontakt und Information:
Vereins- und Warenkorbadresse:
Mallinckrodtstraße 6
33178 Borchen
Telefon: 05251/3888155

Geschäftsführender Vorstand:
1. Vorsitzende(r): Heinrich Schwarzenberg
2. Vorsitzende(r): Kornelia Wegener
Geschäftsführer(in): Elisabeth Rüsing
Kassierer(in): Konrad Hansmeier

Das Spendenkonto:
Initiative Borchener für Borchener e.V.
Sparkasse Paderborn
IBAN: DE09 4765 0130 0014 0076 52
BIC: WELADE3LXXX

DER BORCHENER SOZIALFONDS
Ein großer Teil der Spenden ist für den Sozialfonds reserviert. Diese Spenden sollen bei akuten Notlagen für eine schnelle und unbürokratische Hilfe sorgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger und selbstverständlich auch alle Betroffenen haben bei Bekanntwerden oder Eintritt einer akuten Notlage die Möglichkeit, sich an die vom Verein bestellten Ansprechpartnerinnen und –partner vor Ort oder an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu wenden, die dann für schnelle und unbürokratische Hilfe sorgen werden. Die hierbei bekannt gewordenen Informationen werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
Ansprechpartnerinnen und –partner vor Ort sind:

für Alfen:
Karl-Heinz Schulte, Eschenkamp 16,
Tel. 05251/391226

für Dörenhagen:
Annette Schlor, Kirchborchener Straße 58,
Tel. 05293/1049

für Etteln:
Annakleta Bickmann, Schöne Aussicht 15,
Tel. 05292/428

für Kirchborchen:
Maria Günther, Bachstraße 49,
Tel. 05251/38224

für Nordborchen:
Monika Zilles, Zur Lohne 3,
Tel. 05251/391894